Eine wichtige Änderung tritt für Sie ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die elektronische Rechnung (E-Rechnung). Diese ist verpflichtend für alle inländischen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, also im B2B Bereich. Für Rechnungen an den Endverbraucher ändert sich zunächst nichts.
Grundsätzlich was bedeutet das für Sie?
Diese Änderungen sollen die Effizienz und Digitalisierung im Rechnungswesen fördern. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig darauf vorzubereiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
RA-MICRO hat bereits die Möglichkeit implementiert, da die öffentliche Verwaltung das sogenannte ZUGFeRD-Format (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) bereits im Jahre 2020 eingeführt hatte.
RA-MICRO wird die neuen gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnung ab 2025 unterstützen.
Die Kanzleisoftware wird entsprechend aktualisiert, um die Erstellung und den Empfang von XRechnungen zu ermöglichen. Sobald die Funktion verfügbar ist, werden durch RA-MICRO Webinare, Dokumentationen und umfassende Informationen bereitgestellt.
Was ist, wenn der Empfänger bzw. der Absender, den in den Fristen genannten Übergangsregelungen, NICHT zustimmt:
Es wird wohl eher unwahrscheinlich sein, aber in dem Falle gibt es einige kostenfreie bzw. günstige Tools, die eine XRechnung erstellen können, bzw. so umwandeln, dass diese lesbar ist.
In dem Falle können wir Ihnen helfen einen minimalen Prozess für den Übergang zu bauen.
Alle Hersteller von Rechnungssoftware werden aber spätestens im Laufe des nächsten Jahres dies umsetzen und dann wird der Prozess einfacher sein und gerade für denjenigen der mit DMS und/oder DATEV arbeitet vieles vereinfachen, da die wichtigen Daten die in eine Buchhaltung, bisher manuell eingetragen wurden, direkt importiert werden. Also tatsächlich mal eine sehr sinnvolle Verbesserung der Datenqualität und der Abläufe.
“Für die ab 01.01.2025 grundsätzlich in Kraft tretende E-Rechnung ist in RA-MICRO vorgesehen, diese Rechnungen sowohl im Posteingang zu empfangen und darzustellen als auch in der Finanzbuchhaltung zu speichern und hierbei Rechnungsinhaltsdaten auszulesen und zu verarbeiten.”