Wie bereits erwähnt tritt ab dem 1. Januar 2025 die Neuregelung zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Kraft. Ab dann gilt als E-Rechnung nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten Format vorliegt.
Formate: RA-MICRO wird beide ab dann zulässige Formate unterstützen. Die XRechnung (XML-Datei) und das hybride ZUGFeRD (PDF mit integrierter XML-Datei).
Verpflichtung zur Nutzung: Die Verpflichtung betrifft Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Empfang und Erstellung von E-Rechnungen.
Unternehmen sind ab dem 1.1.2025 verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und sie in der ursprünglichen Form zu archivieren.
Die Erstellung ist ab dem 1.1.2025 erlaubt, aber wegen Übergangsfristen bis 31.12.2026 noch nicht verpflichtend.
Der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen (PDFs ohne Strukturdatensatz) ist in RA-MICRO schon vorhanden. Nun werden die Funktionen entsprechend der Neuregelung erweitert. Im Gebührenprogramm wird nun das Format ZUGFeRD für elektronische Rechnungen hinzukommen. Bei der Rechnungserstellung kann dann zwischen den Formaten XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF-Datei mit integrierter XML-Datei) gewählt werden.
Die Erweiterungen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen werden voraussichtlich im November 2024 verfügbar sein, während die Anpassungen für deren Erstellung und Versand im Dezember 2024 bereitgestellt werden sollen.
Für weitere Informationen schauen Sie gerne direkt auf die Seite von RA-MICRO.
RA-MICRO hält im Dezember 2024 Webinare zum Thema „Empfang und Verarbeitung der E-Rechnungen“.
Informieren Sie sich hier über die Termine.